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gebühren

Die außergerichtliche Einigung ist der „Königsweg“ bei der Schuldenregulierung. Hier geht es darum, alle anstehenden Zahlungsverpflichtungen, z. B. fällige Kreditraten oder unbezahlte Rechnungen, zu prüfen und zu ordnen und Regelungen mit allen Gläubigern zu treffen, die es Ihnen möglich machen, diese Schulden angemessen zu begleichen. Schuldner und Gläubiger versuchen gemeinsam, sich auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans gütlich zu einigen.

Wir können durch unser Fachwissen bei Gesprächen und Verhandlungen mit Gläubigern sehr hilfreich sein. Wie die Rückzahlung der Schulden gestaltet wird, hängt von der individuellen Situation der Schuldnerinnen und Schuldner ab und steht auch im Ermessen der Gläubiger.




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