Informationen für Gläubiger

Informationen für Gläubiger-/Gläubiger Vertreter


Der Bundesverband Finanz & Schuldnerberatung unterstützt seine Mitglieder bei der Bewältigung ihrer finanziellen Situation und verwirktlicht dies durch:
Präventive Maßnahmen, Förderung der Eigeninitiative, Hilfe zur Selbsthilfe, Einwirkung auf die öffentliche Meinung und Gesetzgebung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder zu ihren Vertragsangelegenheiten, Weiter- und Fortbildung der Mitglieder zu wirtschaftlichen und finanziellen Sachverhalten.
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Kreditinstituten, Inkasso Unternehmen, der weiteren Kreditwirtschaft sowie gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen.

Zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Zusammen mit dem Eröffnungsantrag beantragen wir generell die Einstellung aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 21 InsO. Dieser Vollstreckungsschutz gilt dann solange, bis per Gerichtsbeschluus der gerichtliche Plan angenommen oder das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Allerdings verpflichtet sich der Schuldner, auf unser Anraten und im Interesse seiner Gläubiger, die aufgrund des gewährten Vollstreckunsschutzes nicht bezahlten Pfändungsbeträge an die Pfändungsgläubiger auszukehren.