Als Hauptgeschäftsstelle der Schuldnerhilfe Hessen e.V. bieten wir überschuldeten Personen unsere professionelle Hilfe an.

Wir setzen dort an, wo sich Privatpersonen oder Selbstständige nicht mehr allein mit ihren Gläubigern verständigen können oder gegen die Schuldner bereits gerichtliche Entscheidungen, vollstreckbare Titel, Lohnpfändungen etc. vorliegen.
Schulden zu haben ist nicht ehrenrührig, dies vor allen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mindestens jeder fünfte Bundesbürger überschuldet ist und jährlich tausende Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Verantwortungslos gegen sich selbst und andere ist es nur, nichts zu unternehmen, um seine Schulden "loszuwerden".

In einem Erstberatungsgespräch, das für Sie kostenlos & unverbindlich ist, beraten wir Sie wie Sie Ihr Ziel erreichen und Schuldenfrei werden.

Wir helfen Ihnen beim ordnen Ihrer Unterlagen und machen eine Bestandsaufnahme, um so einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu erhalten.

Die Insolvenz ist eine Notlösung. Doch soweit muß es in vielen Fällen erst gar nicht kommen, da wir in einer Vielzahl der Fälle die Gläubiger dazu bewegen können, auf einen Teil ihrer Forderungen, ihre Kosten und die Geltendmachung weiterer Kosten und Zinsen bei Abschluss eines Schuldenbereinigungsplanes zu verzichten, so daß die Schuldner erhebliche finanzielle Mittel durch unsere Tätigkeit sparen können.

Ein weiterer Vorteil der aussergerichtlichen Schuldenbereinigung ist, daß die Schuldner über den Abschluss eines Schuldenbereinigungsplanes aus Ihrer momentanen Zwangslage herauskommen und keine weiteren Negativeinträge bei der "Schufa" und bei Inkassogesellschaften erhalten und nach Abschluss des Schuldenbereinigungsplanes wieder normal am "Leben" teilnehmen können. Sie müssen bei der Bank, dem Vermieter, dem Arbeitgeber nicht angeben, dass Sie in "Insolvenz" sind, sondern die regulierten, verbleibenden Schulden zählen nunmehr wie ein ganz normales Darlehen z. B. bei einer Bank.

Wenn, warum auch immer, keine aussergerichtliche Einigung über einen Schuldenbereinigungsplan möglich ist, helfen wir Ihnen bei der Durchführung des Verbraucher oder Regel Insolvenzverfahrens.

Wir nehmen uns Zeit für Sie, auch kurzfristig, wenn es sein muss, am nächsten Arbeitstag. Sie haben also keine Wartezeiten.

Selbstverständlich garantieren wir Ihnen die strenge Vertraulichkeit Ihrer Angaben und persönlichen Daten.

Unsere Tätigkeit ist keine Rechtsberatung nach Rechtsberatungsgesetz (RBerG) sowie nach §305Insolvenzordnung (InsO). Bei rechtlichen Fragen ist grundsätzlich ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Über die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten können wir Ihnen auch hier weiterhelfen.




Druckbare Version