verbraucherinsolvenz
regelinsolvenz
gebühren

Wenn Sie sich nach unserem kostenlosen und unverbindlichem Erstberatungsgespräch zur Durchführung des Insolvenzverfahrens entschließen, sind folgende Schritte erforderlich, die mit den nachstehenden Gebühren einhergehen:


Verbraucher Insolvenzverfahren
- Erfassung Ihrer Gläubiger und Anschreiben nach § 305 InsO. wg. aktueller Forderungsaufstellung
- Gesetzlich vorgeschriebener Aussergerichtlicher Einigungsversuch. Wenn dieser scheitert:
- Antrag auf Verbraucher Insolvenzverfahren nach § 305 InsO. mit allen erforderlichen Anlagen1,2,2A,3,4,5,5A-5K,6,7,7A-7C
- Gesetzlich vorgeschreibene Bescheinigung Anlage 2 (Geprüft und Bescheinigt durch einen Rechtsanwalt lt. § 305 Abs.1 No.1 Inso.O)
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- u.U. Antrag zur Einstellung von Zwangsvollstreckungen zwecks Sicherung der Masse
- Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten
- Überwachung aller Fristen

Je nach Sachlage und Anzahl Ihrer Gläubiger entstehen Gebühren zwischen €190,00 - maximal € 900,00 inkl. Mwst. die in Teilzahlungen zu begleichen sind.
( zzgl. das für Sie verauslagte Porto für die o.g. Schreiben)

Regel Insolvenzverfahren
- Erfassung Ihrer Gläubiger und Anschreiben nach § 305 InsO. wg. aktueller Forderungsaufstellung
- Aussergerichtlicher Einigungsversuch, wenn dies sinnvoll erscheint und von Ihnen gewünscht wird. Wenn dieser scheitert:
- Antrag auf Regel Insolvenzverfahren nach § 305 InsO. mit allen erforderlichen Anlagen
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- u.U. Antrag zur Einstellung von Zwangsvollstreckungen zwecks Sicherung der Masse
- Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten
- Überwachung aller Fristen

Je nach Sachlage und Anzahl Ihrer Gläubiger entstehen Gebühren zwischen € 190,00 - maximal € 900,00 inkl. Mwst. die in Teilzahlungen zu begleichen sind.
( zzgl. das für Sie verauslagte Porto für die o.g. Schreiben)

Zu den o.g. Gebühren kommen lediglich noch die von uns für Sie verauslagten Portogebühren die wir erfassen und 1:1 an Sie weiterberechnen.

Ausser den o.g. Gebühren fallen definitiv keine weiteren Kosten, Gebühren etc. für Sie an.
In aller Regel hat der Schuldner nach Zustandekommen einer Aussergerichtlichen Einigung oder Abgabe des Insolvenzantrages Monatlich wieder mehr Geld zur Verfügung, da sporadische und eher dem Zufall überlassene Zahlungen an die Gläubiger nicht mehr erfolgen.

Es gelingt uns, die Kosten so niedrig zu halten, weil wir ausschließlich in diesem Bereich tätig sind und zur Bearbeitung der Verfahren eine spezielle Software verwendet wird und wir Ihre aktive Mitarbeit voraussetzen. Weiterhin erwarten wir, dass Sie mit uns getroffene Vereinbarungen einhalten.




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