Schuldnerhilfe Hessen e.V.
Hauptgeschäftsstelle
Rhönstrasse 2, 36037 Fulda
Tel. 0661. 901 53 53
Fax 0661. 901 53 56
Montag - Freitag 9.00 - 17.00 Uhr

Wir bieten Ihnen unsere professionelle Hilfe in einem kostenlosen und unverbindlichem Erstberatungsgespräch an, um Ihre Situation individuell zu besprechen und mögliche Lösungen schnellstmöglichst herbeizuführen.

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Der Schuldnerhilfe Hessen e.V. erbringt für seine Mitglieder Außergerichtliche Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz.
Die erforderliche und konkretisierte Anleitung erfolgt durch juristisch qualifizierte Personen wie Volljuristen und extern eingeschaltete Rechtsanwälte.
Weiterhin verfügt der Schuldnerhilfe Hessen e.V. über die erforderliche Personelle, Sachliche und Finanzielle Ausstattung um die Sach- und Fachgerechte Rechtsberatung seiner Mitglieder zu gewährleisten.



NEU ! Gesetzesänderung zum 01. Juli 2010.
Das Pfändungsschutzkonto
Ab dem 1. Juli 2010 kann jeder Bankkunde beantragen, dass sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto ( P-Konto ) umgewandelt wird.
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern die dazu erforderliche Bescheinigung nach § 850k Abs.5 ZPO aus. Nähers dazu finden Sie hier.








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